Bürgerentscheid jetzt!

 

Bürgerinitiative übergibt ein zweites Bürgerbegehren – Grundsatzbeschluss des Gemeinderates soll mit einem Bürgerentscheid kassiert werden

Am Mittwoch, den 7. August 2013 um 9:00 Uhr wird die Bürgerinitiative Wimsheim im Rathaus Wimsheim
wieder einen Ordner mit 718 Unterschriften in Form eines Bürgerbegehrens abgeben.
Der Gemeinderat fasste am 23. Juli einen Grundsatzbeschluss, das Gelände Breitloh West II an die Firma C.Hafner Pforzheim zu verkaufen.
Dagegen setzt nun die Bürgerinitiative Wimsheim fristgemäß ein kassatorisches Bürgerbegehren nach GemO §21 Abs. 3. Mit einem Bürgerentscheid soll
die Entscheidung über einen Verkauf des Geländes an die Firma C.Hafner den Bürgerinnen und Bürgern überlassen werden.

Dazu wurde im Ort unmittelbar nach der Gemeinderatssitzung begonnen, Unterschriften unter vorbereitete Formulare zu sammeln. Die darin gestellte Frage,
die zum Gegenstand eines Bürgerentscheids werden soll, lautet: 

„Soll das im Gewann „Breitloh-West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar von der Gemeinde Wimsheim an die Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim, verkauft werden?“

Als Begründung wird angeführt:
„Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.07.2013 beschlossen, das im Gewann „Breitloh-West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar an die Firma C. Hafner, Pforzheim, zu verkaufen. Unsere gesunde Umwelt würde mit zusätzlichen, gesundheitsgefährdenden Schadstoffen belastet werden. Die Flächenreserven, die für nicht störende Gewerbebetriebe vorgesehen sind, wären sofort verbraucht; bestehende Gewerbebetriebe hätten keine Entwicklungsmöglichkeiten. Die Bürgerinitiative Wimsheim lehnt deshalb die vorgesehene Ansiedlung der Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling ab. 
Ein Kostendeckungsvorschlag ist nicht vorzulegen. Sollte die Gemeinde Wimsheim auf den Verkaufserlös des Grundstücks angewiesen sein, kann das Grundstück auch an andere Gewerbebetreibende verkauft werden. „

Dieses Vorgehen hält die Bürgerinitiative für notwendig, nachdem das erste Bürgerbegehren mit 755 Unterschriften aufgrund angeblicher Ausschlusskriterien vom Gemeinderat als unzulässig erklärt wurde. Dagegen hat die Bürgerinitiative über ihren Rechtsanwalt Dr. Joachim Becker Widerspruch eingelegt. Desweiteren wurde beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung gestellt. Damit soll verhindert werden, dass das Gelände vor Rechtswirksamkeit der Bürgerbegehren verkauft wird und damit unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Eine Entscheidung dazu soll Ende August fallen.

Schon im Februar hatte die Bürgerinitiative Wimsheim ein Meinungsbild im Ort mit über 825 Unterschriften von Gegnern des geplanten Verkaufs erwirkt. Dieses wurde von der Verwaltung weder kommentiert noch in ihre Planungen einbezogen.

Die Bürgerinitiative plant auch zukünftig an der Ortsentwicklung aktiv teilzunehmen. Hierzu ist eine Vereinsgründung vorgesehen sowie eine eigene Kandidatenliste für die nächste Gemeinderatswahl.
Schon in der Vergangenheit wurden aus den eigenen Reihen Vorschläge für die Ortsentwicklung dem Rathaus vorgelegt.

 

 


 

Das Bürgerbegehren ist gestartet!

„Demokratie heisst, sich in die eigenen Angelegenheiten einzumischen“
Max Frisch (1911-1991) Schweizer Schriftsteller und Architekt
 

 Dr. Joachim Becker, Prof. Dr. Wolfgang Jentner, Holger Lehmann, Mario Weisbrich

 

Wir haben das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben.

In nur 10 Tagen wurden 755 Unterschriften gesammelt!

 

Am Dienstag, den 4. Juni 2013 haben die beiden Vorsitzenden des Leitungskreises an Bürgermeister Mario Weisbrich einen Ordner mit 755 Unterschriften von Wahlberechtigten übergeben. Damit ist der Antrag auf Bürgerbegehren verbunden, womit die Ansiedelung der Firma C.Hafner GmbH+Co. KG verhindert werden soll. Mit dieser Anzahl von Unterschriften ist das notwendige Quorum von ca. 200 Stimmen um mehr als das Dreifache übertroffen.

 

Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren auf den Weg gebracht haben.

Es ist ein überwältigendes Ergebnis, wenn in der Ferienzeit in nur 10 Tagen
so viele Mitbürgerinnen und Mitbürger schriftlich fordern, selbst über die Hafner-Ansiedelung entscheiden zu können.
Dies ist ein ernst zu nehmender Ausdruck gelebter Demokratie, der sich in der Entscheidung des Gemeinderats ganz aktuell niederschlagen muß.

Bei der Übergabe im Rathaus war neben dem Bürgermeister auch sein Kämmerer und
– als Rechtsberater der BI – der ehemalige Oberbürgermeister von Pforzheim Dr. Joachim Becker anwesend. Dr. Becker zeigte im Gespräch auch den formellen Weg zu einem Bürgerentscheid auf und stellte klar, dass ein industrieller Betrieb, der der Störfallverordnung unterliegt, nicht in das ländlich-dörfliche Umfeld passe.

Kern des Bürgerbegehrens, über dessen Zulässigkeit und den Wahltermin der Gemeinderat noch vor der Sommerpause einscheiden soll, ist die Frage:
Soll das im Gewann „Breitloh West II“ liegende Grundstück von ca. 5,57 Hektar von der Gemeinde Wimsheim an einen erheblich belästigenden Gewerbebetrieb (Firma C. Hafner, Gold- und Silberscheideanstalt, Galvanik und Edelmetall-Recycling, Pforzheim,
oder an ein anderes vergleichbares Unternehmen) zum Zwecke der industriellen Nutzung verkauft werden?“ 

Die Bürgerinitiative Wimsheim erwartet aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, dass sich bei einer Abstimmung eine klare Mehrheit gegen die Ansiedelung eines Industrieunternehmens aussprechen und damit der Ortsfrieden wieder zurückgewonnen wird.

  

Lesen Sie auch den Artikel der PZ-News vom 4.6.2013