Während des Betriebes der Firma Siemens gelangten aus deren Metallverarbeitung etwa 50 Tonnen Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) in den Untergrund und das Grundwasser.
So etwas muss bei Hafner gewiss nicht passieren. Die Wimsheimer, ebenso wie die Mönsheimer und die Friolzheimer Einwohner müssen aber wissen, dass Wimsheim mit dem Bau der Hafner-Anlagen im Breitloh West II gleichsam seine Unschuld verliert. Wenn erst die Scheiderei und die Öfen bei Hafner ihren Betrieb aufgenommen haben, ist trotz aller Vorsichtsmaßnahmen künftig jederzeit mit einer schleichenden oder akuten Havarie zu rechnen. Fortan wird uns das Risiko, dass wir unsere Böden, die Luft oder das Wasser vergiften, stets begleiten. Eines Tages werden sich vielleicht auch die heutigen Befürworter der Hafner-Ansiedlung fragen, ob es das wert war. Dann will es wieder einmal Keiner gewesen sein.
Es ist erschreckend, dass es nicht einmal eine renommierte Firma wie Siemens schafft,
trotz aller Sicherheitsvorkehrungen, die Bevölkerung und die Umwelt vor Schaden zu bewahren.
Aus diesen Bericht geht auch hervor, dass für die Kosten zur Minderung der Schäden und der Verseuchung der Verursacher nicht aufkommen will.
Wir zitieren aus dem Schreiben der Bürgergemeinschaft Speyer:
„ Die Stadt wollte, dass das verseuchte Wasser über Bohrungen abgepumpt und gereinigt wird, was aber Siemens nicht wollte, weil es einige Millionen gekostet hätte, die Siemens bezahlen sollte.
Siemens wollte gar nichts tun und warten, bis sich alles abgebaut hat.“
Lesen Sie hierzu den Bericht der Bürgergemeinschaft Speyer
und die SWR-Berichte: Giftfahne breitet sich in Grundwasser aus
Grundwasser mit krebserregendem Stoff verseucht
Wir werden auf unserer Homepage weiter über diesen Fall berichten.
Mario Weisbrich lobt die Bürgerinitiative
Selbstkritik des Bürgermeisters - Die Leonberger Kreiszeitung führte ein Interview
Konstruktiv wolle Mario Weisbrich mit Kritikern zusammenarbeiten, so titelte die LKZ am letzten Wochenende über dem Interview mit dem Bürgermeister. Uns sind dabei einige Passagen positiv aufgefallen. Andere jedoch können unsere Zustimmung nicht finden.
Immerhin lobt Weisbrich die gute Organisation der BI auch im Wahlkampf. Gutes Marketing und gute Strategie wird darin bescheinigt. Er erwarte, dass "diese Energie jetzt auch in unserem Gemeinderat weiterwirkt...". Ein gehöriges Quäntchen an Respekt gegenüber der BI dürfen wir da hinein interpretieren. Und: Diese Energie dürfen wir ihm jetzt schon zusagen! Ihm und dem Gemeinderat.
Ebenso hat der Bürgermeister sich offensichtlich von der BI belehren lassen. Zu einem nicht vorhandenen Moderator beim nicht weitergeführten Runden Tisch meinte er, "das war ein Fehler, den ich heute nicht mehr machen würde." Hatte die BI eine weitere Teilnahme doch nur mit ergebnisoffener Moderation angeboten. Leider wird dies vom Schultes immer noch als einseitiger Abbruch der Gespräche dargestellt. Ein Widerspruch in Weisbrichs Aussagen, wie wir meinen.
Beim Thema Bürgerbefragung scheint jedoch kein Lerneffekt eingetreten zu sein. Bürgerentscheide über zwei Fragen - die per Gerichtsbeschluss nicht zulässig waren - wären laut einem Rechtsgutachten jederzeit durch eine unverbindliche Bürgerbefragung ersetzbar gewesen. Hatte sich doch ein Gemeinderat kürzlich zu der Aussage hinreißen lassen, man hätte doch besser im Frühjahr 2013 eine Bürgerbefragung machen sollen. Leider wirft Mario Weisbrich diese beiden voneinander unabhängigen Instrumente noch immer durcheinander.
Offen bleibt vorerst, ob die Verwaltung und der Gemeinderat wirklich "rechtmäßig" gehandelt haben, wie der Schultes behauptet. Immerhin hat der Friolzheimer Gemeinderat einen Normenkontrollantrag beschlossen und laut PZ Einspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. War doch nicht alles so "rechtmäßig"?
Offen bleibt für uns auch, was Weisbrich meint, wenn er davon spricht, sein Umgang mit den Menschen sei vernachlässigt worden. Hatten nicht schon im März 2013 über 840 Menschen sich gegen den nun erfolgten Verkauf von Breitloh West-II ausgesprochen und damit indirekt den Dialog mit ihm und dem Gemeinderat gefordert? Die Praxis zeigte das Gegenteil. Wenn eine deutliche Spaltung der Gemeinde als "medienwirksam transportiert" bezeichnet und damit schlicht ignoriert wird, werden Menschen ignoriert. Umgang mit den Menschen sieht anders aus, wie wir meinen. Respekt gegenüber den Menschen und den Wählern war Mangelware, deutlich von diesen quittiert bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014.
Ob sich dieser Umgang ändern wird, ist zu hoffen. Vielleicht ergibt sich mindestens auf politischer Ebene eine neue offene (Streit-)Kultur, die sich in der Gemeinde zu einer neuen Kultur der Zusammengehörigkeit entwickeln könnte.
Gestern Abend wurde im Friolzheimer Gemeinderat der einstimmige Beschluss gefasst,
ein Normenkontrollverfahren einleiten.
Hier geht's zum Artikel in der PZ-News vom 07.07.2014: Die Gemeinde Friolzheim wird ein Normenkontrollverfahren einleiten und PZ-Artikel vom 08.07.2014: Friolzheim hat noch Fragen zu Hafner
BI gewinnt zum zweiten Mal hintereinander Sieger-Pokal und Wanderpokal
Beim Radwandtag des Radfahrvereins "Wanderlust" Wimsheim 1921 e.V. hat der Verein Bürgerinitiative Wimsheim e.V. zum zweiten Mal in Folge den ersten Platz belegt. Mit 30 Teilnehmern zeigte die BI Wimsheim wieder einmal Präsenz und stellte unter Beweis, dass Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Vereinen essentiell sind für ein freundliches gesellschaftliches Zusammenleben im Ort.
Den Sieger-Pokal und den gleichzeitig ausgegebenen Wanderpokal nahm einer der Vorsitzenden des Vereins, Holger Lehmann, mit Dank entgegen.
Sollte es der BI im nächsten Jahr wieder gelingen, den Spitzenreiter zu stellen, darf sie den Wanderpokal behalten und muss ihn nicht mehr weitergeben. Darauf hoffen wir und laden bereits jetzt schon zum Radwandtag 2015 für die Bürgerinitiative Wimsheim e. V. ein.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weisbrich, sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
in der nächsten Gemeinderatssitzung steht die Entscheidung über die Zulässigkeit
der beiden anstehenden Bürgerbegehren an.
Als frischgewählte Gemeinderäte wollen wir an Sie den folgenden Appell richten:
Bitte schöpfen Sie den gesamten Ihnen zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraum aus!
Dass eine solche Entscheidung in diesem Fall durchaus juristisch einer Beurteilungsbandbreite unterliegt, haben die beiden ersten Bürgerbegehren zum ähnlichen Thema gezeigt. Wäre dies nicht der Fall, so kann man annehmen, dass es der Gesetzgeber nicht dem Gemeinderat überlassen hätte, über eine Zulässigkeit mehrheitlich abzustimmen.
Sie haben damit einen Beurteilungsspielraum, der es Ihnen erlaubt, weitere Kriterien als die rein juristischen zu bedenken und in eine Entscheidung einzubeziehen:
Ein kassatorisches Bürgerbegehren bezüglich eines Verkaufsbeschlusses ist in sich eindeutig und nicht interpretierbar.
Der Gemeinderat hat einen Beurteilungsspielraum, der Grenzfälle mit einbeziehen kann.
Es steht Ihnen auch frei, die Frage des jeweiligen Bürgerbegehrens sachlich zu präzisieren. (*)
"Bestehen (außer im Anwendungsbereich) Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, ist dem Gemeinderat zu empfehlen, gem. § 21 Abs. 1 GemO mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder seinerseits die Durchführung eines Bürgerentscheids zu beschließen (Ratsreferendum)." (*)
Der Dorffrieden würde nach der letzten Kommunalwahl einen weiteren Impuls bekommen, sich zu erholen.
Dem Landtag Baden-Württemberg liegt eine Novelle der Gemeindeordnung vor, die die wesentlichen Hürden zur Zulassung von Bürgerbegehren nennenswert niedriger ansetzt.
In diesem Sinne bitten wir Sie,
zum Ende der aktuellen Amtszeit des Gemeinderats ein Zeichen für mehr Bürgerbeteiligung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. die fünf neu gewählten Gemeinderäte:
Liste Wimsheim Miteinander: Rita Boller, Frank Benzinger
Liste Bürgerinitiative: Sandra Beck-Lankocz, Prof. Stefan Döttling, Holger U. Lehmann
(*): Mehr Demokratie e.V. "Merkblatt Die Durchführung von Bürgerbegehren und – entscheiden in Baden-Württemberg" vom 7.4.2011.
Der Bürgermeister lädt ein zur Gemeinderatssitzung am 3.6.2014 um 19.00 Uhr in die Hagenschießhalle.
Tagesordnungspunkte 1 und 2 sind die Beratung und und Beschlussfassung zweier Bürgerbegehren.
Der alte Gemeinderat wird 9 Tage nach der Wahl des neuen Gemeinderates über diese beiden wichtigen Themen beraten und beschließen!
Sicherlich erfolgt der Beschluss durch den alten Gemeinderat im Rahmen geltender Gesetze.
Ob es moralisch in Ordnung ist, 9 Tage nach der Gemeinderatswahl,
mit dem alten Gremium, diese Entscheidung zu treffen, mögen Sie selbst beurteilen.
Nachdem der Bürgermeister bei der letzten öffentlichen Sitzung gesagt hat,
er möchte diese beiden Bürgerbegehren jetzt vom Tisch haben,
dürfte wohl klar sein, wie die Beschlussfassung lauten wird!
Bitte nehmen Sie an dieser Sitzung sehr zahlreich teil und verfolgen Sie selbst, wie über die beiden Bürgerbegehren beraten und beschlossen wird.